Bekanntmachung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Feuerwehr mit Umbau Knotenpunkt“ mit 7. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Weitzkaut" der Gemeinde Glattbach sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Glattbach hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus“ mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer derzeit brach liegenden Grünfläche als Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Feuerwehr“, um den von der Gemeinde Glattbach beabsichtigten Ersatzneubau des Feuerwehrhauses zu ermöglichen. Da das bisherige Feuerwehrhaus nicht mehr den heutigen Anforderungen und Standards entspricht und ein Umbau im Bestand nach eingehender Prüfung auszuschließen ist, soll in diesem Bereich ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet werden. Hierdurch soll auch zukünftig der Brandschutz im Ort gewährleistet sein.
Im Rahmen des Planungsfortschritts wurde auch der zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung erforderliche Umbau des Knotenpunkts Hauptstraße - Staatsstraße ST 2309 in den Umgriff des Bebauungsplans aufgenommen. Ebenso ist auch der erste Bauabschnitt der Trasse des geplanten Fuß-/ Radwegs,
der an die Ortsteile Himbeergrund und Enzlinger Berg anbindet und über die überplante Fläche verläuft, Teil des Bebauungsplans.
Der Gemeinderat der Gemeinde Glattbach hat daher in seiner Sitzung am 16.06.2026 die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen: Der Name des Bebauungsplans lautet klarstellend nun „Feuerwehr mit Umbau Knotenpunkt“ und der Umgriff des Bebauungsplans ist entsprechend vergrößert.
Gleichzeitig erfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans auch die 7. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Weitzkaut“, um diesen im nördlichen
Randbereich an die aktuelle Straßenplanung anzupassen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuerwehr mit Umbau Knotenpunkt“ mit einem Umfang von ca. 1,02 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 2000/1 TF (Hauptstraße), 2116 TF, 2124, 2125, 2126, 2127, 2153, 2153/2 TF, 2214 TF, 2406 TF, 2485 TF (Staatsstraße), 2485/6, 2485/11, Gemarkung Glattbach.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im untenstehenden Lageplan ersichtlich.

