Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG für den Zeitraum 2022 bis 2024 im Netzgebiet der Gemeinde Glattbach

Grundversorger im Netzgebiet der Gemeinde Glattbach ist nach § 36 EnWG für den Zeitraum vom
01.01.2022 bis 31.12.2024 die Gemeinde Glattbach – Elektrizitätswerk.

Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG für den Zeitraum 2025 bis 2027 im Netzgebiet der Gemeinde Glattbach

Grundversorger im Netzgebiet der Gemeinde Glattbach ist nach § 36 EnWG für den Zeitraum vom
01.01.2025 bis 31.12.2027 die Gemeinde Glattbach – Elektrizitätswerk.

Bedingungen Grundversorgung

Grundversorgungsverordnung / StromGVV  (02.2022)
Grundversorgungsvertrag Strom

Preise für Grundversorgung

Die allgemeinen Preise und Bedingungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens der Gemeinde Glattbach (nachfolgend EVU genannt) für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen des EVU für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.

"Haushaltsverbraucher" im Sinne von §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für ein Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Sämtliche Strompreise finden Sie hier.