Allgemeine Kommunalwahlen am 08.03.2026
(Stichwahlen am 22.3.2026)
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 auf Grund des Artikel 9
Abs. 2, Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) als Wahltag für die allgemeinen
Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2026 den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.
Es werden in den Gemeinden, Bürgermeister und Gemeinderäte, sowie auf Landkreisebene, Landrat
und Kreistag, neu gewählt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Am 8. März 2026 finden bayernweit die Kommunalwahlen statt.
In Glattbach werden an diesem Tag neben dem 1. Bürgermeister und dem Gemeinderat,
auch der Landrat sowie Kreistag gewählt. Die Planungen im Rathaus sind hierfür bereits in vollem Gange.
Für die Kommunalwahl bildet die Gemeinde Glattbach drei Wahlvorstände und drei Briefwahlvorstände. Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus einem Wahlvorstand, stellv. Wahlvorstand,
Schriftführer, stellv. Schriftführer und Beisitzern.
Um die Wahl reibungslos durchführen und das Ergebnis ermitteln zu können, ist die Gemeinde
Glattbach auf ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen.
Wir bedanken uns bei allen Personen, die sich freiwillig gemeldet haben und uns bei der Kommunalwahl als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen.

