Allgemeine Kommunalwahlen am 08.03.2026
(Stichwahlen am 22.3.2026)

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 auf Grund des Artikel 9 Abs. 2
Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) als Wahltag für die allgemeinen Gemeinde-
und Landkreiswahlen im Jahr 2026 den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.

Es werden in den Gemeinden, Bürgermeister und Gemeinderäte, sowie auf Landkreisebene, Landrat
und Kreistag, neu gewählt.