Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sind beim Netzbetreiber
anzumelden. Der Anschluss von Ladeinrichtungen für Elektrofahrzeuge deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA überschreitet bedarf der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers.