Gestaltungshandbuch - Gestaltungsempfehlungen und
Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Glattbach
Gefördert im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm mit Mitteln des Freistaates Bayern
Im Jahr 2024 hat der Gemeinderat ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit Vorbereitenden Untersuchungen für den Altort Glattbach beschlossen. Basierend auf diesen
Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Glattbach“ förmlich festgelegt und damit
die Voraussetzungen für eine Förderung von Maßnahmen durch die Städtebauförderung geschaffen.
Zur Sicherung des Ortsbildes, zur gezielten Lenkung der Ortsentwicklung sowie zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung der städtebaulichen und baulichen Struktur wurden ergänzend Gestaltungsempfehlungen erarbeitet und ein kommunales Förderprogramm erstellt.
Ziel des Handbuchs ist es, neue Anreize für private Sanierungsmaßnahmen im Altort zu schaffen.
Das zentrale Anliegen besteht darin, den besonderen Charakter und historischen Flair des Altortes Glattbachs zu erhalten und weiterzuentwickeln – insbesondere durch die Bewahrung der ortstypen Bauweise. Gleichzeitig sollen in Bereichen, die nicht unmittelbar vom öffentlichen Raum einsehbar sind, gestalterische Freiheiten ermöglicht werden, um moderne Wohnbedürfnisse auch in bestehenden Gebäuden umsetzen zu können.
Das Gestaltungshandbuch gibt konkrete Hilfestellungen und anschauliche Beispiele für private
Sanierungsvorhaben. Es zeigt auf, welche gestalterische Spräche die Gemeinde Glattbach im Laufe
ihrer Entwicklung gefunden hat, sowohl im Bereich der Gebäude als auch der Freiflächen.
Darüber hinaus enthält es Empfehlungen zu ortstypischen Gestaltungsformen, geeigneten Materialien und gestalterischen Details wie Farbgebung, Schmuckelementen, Fassaden- und Dachgestaltung.
Als praxisorientierter Leitfaden unterstützt das Handbuch die Umsetzung ortsbildgerechter Sanierungsmaßnahmen und dient zugleich als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms. Zusätzlich werden Informationen zur steuerlichen Begünstigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb des förmlich festgelegten
Sanierungsgebiets bereitgestellt.
Durch das Zusammenspiel von Kommunalem Förderprogramm und Gestaltungsempfehlungen sollen neue Impulse für die Altortsanierung gesetzt werden. Das Handbuch bündelt hierfür alle relevanten Informationen.
Der Gemeinderat hat sich in der öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 mit dem Gestaltungshandbuch
und dem Kommunalem Förderprogramm befasst und dies beschlossen.
Das Gestaltungshandbuch ist am 01.01.2026 in Kraft getreten.
Anträge
Sanierungsrechtliche Genehmigung Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen die
Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.
Kommunales Förderprogramm Sanierungsgebiet „Ortsmitte Glattbach“
Durch das kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der
Städtebauförderung und dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.
Das Programm soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet bieten, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungsrichtlinien durchzuführen.
Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten
Antrag auf Ausstellung einer Modernisierungsvereinbarung (vor Beginn der Baumaßnahme)
Antrag auf Ausstellung einer Modernisierungsbescheinigung (nach Fertigstellung der Maßnahme)
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Sauer und Herr Cech vom Bauamt der Gemeinde Glattbach
gerne zur Verfügung.

