Netznutzungsverträge

Netzzugangsdateien (Kontaktdatenblatt, Zertifikat, Erlaubnisschein, Wiederverkäufernachweis)

Netzentgelte

Individuelle Entgelte

Konzessionsabgabe

Die Höhe der Konzessionsabgaben richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 
vom 09.01.1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006.

Strom:

  • Lieferung an Tarifkunden in der Gemeinde 1,32 Ct/kWh
  • im Schwachlasttarif 0,61 Ct/kWh
  • Lieferung an Sondervertragskunden 0,11 Ct/kWh
  • Lieferungen aus dem Niederspannungsnetz bis 30.000 kWh/a gelten gem. § 2 Abs. 7 KAV als
    Tariflieferungen, wenn nicht 30 kW in zwei Abrechnungsmonaten überschritten werden.

Formulare