Grundsteuerreform - neue Bescheide ab 01.01.2025
Der Versand der Bescheide erfolgt ab dem 03.01.2025.

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen
Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig.
In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte.

Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz.
Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges
Flächenmodell umgesetzt. Jeder Grundstückseigentümer musste die für eine Neuberechnung benötigten
Daten anhand einer Grundsteuererklärung dem Finanzamt übermitteln, welche hierauf die neuen
Grundsteuermessbeträge festsetzen. Diese sind Grundlage für jede Gemeinde zur Erhebung ihrer Grundsteuer

(Berechnung: Messbetrag des FA x Hebesatz Gemeinde).

Hierzu ergehen ab dem 01.01.2025 an jeden Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde Glattbach. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns noch nicht die vollständigen Messbetragszahlen des Finanzamtes vor.

Die Gemeinde Glattbach ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden.

Eine Änderung des Messbetrages durch die Gemeinde ist rechtlich unzulässig.

Änderungen können nur vom Finanzamt durchgeführt werden!

In seiner Sitzung am Dienstag, den 12.11.2024 hat sich der Gemeinderat Glattbach ebenfalls mit diesem Thema befasst und beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A bei 310,0 v.H. und Grundsteuer B bei 310,0 v.H. zu belassen und nicht zu ändern.

 

Steuern, Gebühren und Beiträge

  • Hebesätze der Gemeinde

Grundsteuer A 310 v.H.
Grundsteuer B 310 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.

  • Hundesteuer

Jahressteuer 40,00 € (Kampfhunde 610,00 €)

 

  • Gebühren des Meldeamts

Meldebescheinigung: 5,00 €
(für soziale Zwecke kostenfrei)

Führerscheinantragsbestätigung: 5,10 €

Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses: 13,00 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €

Einfache Melderegisterauskunft: 10,00 €

 

  • Gebühren des Gewerbeamtes

Gewerbeanmeldung : 35,00 €

Gewerbeummeldung: 30,00 €  (Gewerbeummeldung innerhalb der Gemeinde kostenfrei)

Gewerbeabmeldung: 25,00 €

Gewerbebescheinigung: 15,00 €

 

  • Gebühren des Standesamtes

 Ausstellen von Personenstandsurkunden: 12,00 €

Beglaubigungen: 5,00 €                                                                     

 

  • Kindergartengebühren

Die Beiträge richten sich nach den gebuchten Stundenzeiten.

Detailinformationen finden Sie in der Kindergartengebührensatzung