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Nach den Förderrichtlinien ab 2010 erhalten Vereine neben der Grundförderung auch einen Zuschuss nach der Zahl der Mitglieder. Hierzu ist es notwendig, dass diese Vereine nach dem Formblatt „Zuschussantrag für Vereine allgemein“ zum Stichtag 01.07. eines jeden Jahres die Mitgliederzahlen melden.