Informationen für Grundstückeigentümer mit Baumbestand und für Waldbesitzer
Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümer:innen
Immer wieder erreichen uns Anrufe von Bürger:innen, die sich Sorgen machen
um den teils sehr schlechten Zustand des Baumbestandes auf angrenzenden Nachbargrundstücken.
Häufig handelt es sich dabei um Bäume, die geschädigt, morsch oder bereits
umgefallen sind, und deren Besitzer:innen sich nicht weiter darum kümmern.
Daher möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf folgendes aufmerksam machen:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss jeder, der für eine Gefahr verantwortlich ist, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um Schäden anderer möglichst zu vermeiden. Von Wald und Wiese können durchaus Gefahren ausgehen und Sie können als Eigentümer:innen in manchen Fällen für eventuell entstehende Schäden verantwortlich gemacht werden.
Das heißt, dass Grundstückseigentümer:innen Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste auf ihrem Flurstück möglichst verhindern sollten.
Besonderer Sorgfalt bedarf es bei Waldbeständen, die an öffentliche Straßen und Wege grenzen. Hier sind regelmäßige Baumkontrollen und bei Bedarf Baumpflegemaßnahmen nötig.
Ein guter Einblick bietet auch die Broschüre „Mein Wald“ des Bayrischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diese können Sie sich gerne im Sekretariat des Rathauses holen.