"Auf gute Nachbarschaft"

Im Spannungsfeld von laut und leise, von geselligen und individuellen Bedürfnissen treten Konflikte überall da auf, wo Menschen zusammenleben, natürlich auch in unserer Gemeinde. Mit ein wenig gesunden Menschenverstand können wir derartige Konflikte vermeiden oder dazu beitragen, sie in einer fairen Weise auszutragen. Die gültigen Rechtsvorschriften geben weitere Anhaltspunkte zum richtigen Verhalten.

Nachbar

Auf gute Nachbarschaft

 

Zusammen leben
Im Spannungsfeld von laut und leise, von geselligen und individuellen Bedürfnissen treten Konflikte überall da auf, wo Menschen zusammenleben, natürlich auch in unserer Gemeinde. Mit ein wenig gesunden Menschenverstand können wir derartige Konflikte vermeiden oder dazu beitragen, sie in einer fairen Weise auszutragen. Die gültigen Rechtsvorschriften geben weitere Anhaltspunkte zum richtigen Verhalten.

Normale Bedürfnisse
Bei aller Verschiedenheit der Menschen gibt es doch gewisse Ähnlichkeiten in den Vorlieben. Wir empfehlen daher, ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten anSonn- und Feiertagen, außerhalb der Mittagszeit (etwa zwei Stunden) und nicht zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr durchzuführen, das freut sicherlich alle. Auch die Entsorgung von Glas und anderen Wertstoffen folgt bei verantwortungsbewussten Mitmenschen diesen Regeln, denn auch hier gibt es Nachbarn. Eigentlich ist Rücksichtnahme selbstverständlich und gar nicht so schwierig.

Bei unvermeidlichen Störungen beispielsweise durch Handwerker kann man mit einer "Vorwarnung" bereits viele Konflikte vermeiden. Auch bei Gartenfesten und ähnlichem hat es sich bewährt, den Nachbarn Bescheid zu sagen (am besten ist, die Betroffenen einzuladen).

Was ist eine Störung?
Im bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass Einwirkungen von einem Nachbar-grundstück zum Beispiel durch Geräusche oder Gerüche vom Nachbarn geduldet werden müssen, wenn sie die Benutzung des Grundstückes nicht oder nur unwe-sentlich beeinträchtigen. Ob eine wesentliche Störung vorliegt oder nicht, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Zum Beispiel wird das Grillen mit Holzkohle im Nachbars-garten in den meisten Fällen zu tolerieren sein. Auf dem Mini-Balkon in der Wohnanlage könnte dagegen eine erhöhte Rücksichtnahme zumutbar sein. Die Entscheidung über solche Fälle liegt bei den Gerichten, nicht bei der Gemeinde oder anderen Behörden.

Es gibt jedoch einige Grundregeln: Wenn Störungen vermeidbar sind, dann sollen sie auch vermieden werden. Das einfachste Beispiel: Weil ein Radio einen Regelknopf für die Lautstärke hat, kann ich es auch leise und ohne Störung des Nachbarn betreiben. Kinder kann man nicht "abschalten". Es ist durchaus normal, dass sie aktiv und ab und zu einmal hörbar sind.

Vorschriften
Die meisten überörtlichen Regelungen zum Thema Lärm in der Nachbarschaft sind planungsrechtlicher Art. Sie regeln zum Beispiel das Verhältnis zwischen Wohn-gebieten und Gewerbe. Die Gesetzgeber in Bund und im Freistaat haben nur wenige detaillierte Regelungen erlassen. Wir haben die gültigen Vorschriften zusammengefasst.

Rasenmähen
Rasenmäher dürfen gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) an Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr nicht betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird.

Das gleiche gilt für Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler), tragbare Motorkettensägen und Freischneider.

Freischneider ohne EG-Umweltzeichen dürfen außerdem an Werktagen nur von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Laufenlassen von Motoren
Laut dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz ist es verboten, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.

Tonwiedergabegeräte
Wenn andere dadurch gestört werden, dürfen Tonwiedergabegeräte (z. B. Musikin-strumente, Radios) auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Anlagen, in der freien Natur und in Freibädern nicht benutzt werden, sagt das Bayerische Immissi-onsschutzgesetz.

In Zukunft
Wir hoffen, dass wir das Zusammenleben in unserer Gemeinde auch in Zukunft ohne Verordnungen und Verbote regeln können. Das geht, wenn alle ihren kleinen Beitrag im eigenen Verantwortungsbereich leisten.

Informationen zu privatrechtlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn finden Sie hier in der Broschüre "Rund um die Gartengrenze"