6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Auf der Weitzkaut“ 

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB
Wiederholung des Verfahrensschrittes gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB

Vorbemerkung

Im Beteiligungsverfahren zu o.g. Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, das im Zeitraum vom 09.09.2024 bis 11.10.2024 durchgeführt wurde, waren die in der Bekanntmachung aufgelisteten, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen nicht sachlich korrekt benannt und das für die Genehmigungsplanung
erforderliche Gutachten „Immissionsschutzprognose“ (IB Malo 17.06.2024) stand nicht öffentlich zugänglich zur Verfügung.

Daher wird der Verfahrensschritt wiederholt.

Die Wiederholung des Verfahrensschrittes dient dazu, mit der Vorlage der zusätzlich vorliegenden
Informationen die vollständige Ermittlung und zutreffende Bewertung der von der Planung berührten
Belange und der Information der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Formales Vorgehen:

Den bereits bekannten Unterlagen i. d. Fassung vom 09.07.2024 wird nun das Gutachten
„Immissionsschutzprognose“ (IB Malo 17.06.2024) nachrichtlich beigefügt. Zudem wird der Titel der
Unterlagen klarstellend ergänzt und die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen
klarstellend umbenannt.

Inhaltliche Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

In die jetzt vorliegende Planfassung vom 11.03.2025 wurden folgende klarstellende 
Ergänzungen eingearbeitet:

  • Titel der Planunterlagen ergänzt um die Worte „und Erweiterung“
  • Nachrichtliche Beifügung der schalltechnischen Immissionsprognose (IB Malo 17.06.2024)
  • zeichnerische Hinweise zur Darstellung der Lage des Zauneidechsenhabitats innerhalb des
    Geltungsbereichs auf der Planzeichnung
  • Klarstellende Anpassung von Begründung und Umweltbericht im
    -    Kapitel 3.8 Technischer Umweltschutz
    -    Kapitel 5.7.1 Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
    -    Kapitel 5.7.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, (…)
  • Bereinigung offensichtlicher Schreibfehler in der Begründung
  • Klarstellende Ergänzung der Benennung der umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen

Bereits abgegebene Stellungnahmen zur Fassung vom 09.07.2024 behalten ihre Gültigkeit, sodass eine
ergänzende Stellungnahme zur Fassung vom 11.03.2025 nur dann erforderlich ist, wenn sich aufgrund der nun zugänglichen zusätzlichen Informationen inhaltlich geänderte Anmerkungen, Einwände, Bedenken ergeben.

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Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Auf der Weitzkaut“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB hat der
Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen. Eine Umweltprüfung ist nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.12.2023 öffentlich bekanntgemacht.

Zum Entwurf der 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Auf der Weitzkaut“ in der Fassung
vom 09.07.2024 wurden die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in
der Zeit vom 09.09.2024 bis 11.10.2024 beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Fassung vom 12.11.2024 eingearbeitet und in den
Sitzungen des Gemeinderats am 12.11.2024 und 10.12.2024 in der Fassung vom 12.11.2024 als Satzung beschlossen.

Aufgrund von Hinweisen von Seiten des Landratsamtes ergaben sich formale Änderungen und klarstellende Ergänzungen am Bebauungsplan und Ergänzungen für das Beteiligungsverfahren. Diese wurden, wie
vorstehend dargelegt, in die Entwurfsfassung vom 11.03.2025 eingearbeitet.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, den Satzungsbeschluss vom 10.12.2024
aufzuheben und die Wiederholung des Verfahrensschrittes der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie der die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Auf der Weitzkaut“ in der Fassung vom 11.03.2025 wurde durch den Gemeinderat am 25.03.2025 gebilligt und beschlossen, das Verfahren gemäß
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans zu wiederholen, d. h. die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 6. Bebauungsplan Änderung und Erweiterung
„Auf der Weitzkaut“ in der Fassung vom 11.03.2024 einschl. Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

31. März bis 30. April 2025  zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Des Weiteren sind dort auch folgende Informationen einsehbar:

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs 1 BauGB sowie der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs 2 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

  • Naturschutz 
    (Regierung von Unterfranken, Regionaler Planungsverband, untere Naturschutzbehörde)

•    Auswirkungen auf benachbartes FFH-Gebiet
•    Auswirkungen auf geschützte Arten, u.a. Vogelarten, Zauneidechsen und Ameisenbläuling
•    Kompensation artenschutzrechtlicher Eingriffe
•    Bewertung des naturschutzfachlichen Eingriffs (Eingriffsregelung)
•    naturschutzrechtliche Kompensation der Eingriffe, Nachweis naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen

  • Immissionsschutz (Immissionsschutzbehörde)

•    Auswirkungen von Schallimmission auf benachbarte Gebiete und Nutzungen 

  • Hochwasser- und Starkregenschutz (Wasserwirtschaftsamt)

•    Gefahren durch Starkregenereignisse und Niederschlagswasser
•    Minderungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen

Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen

•  Umweltbericht zum Bebauungsplan zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der
 Planung auf die Schutzgüter, Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild und
 Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB
 i. V. mit § 18 BNatSchG,
•  spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Betrachtung des Vorkommens von Vogelarten und
Zauneidechsen
•  schalltechnische Immissionsprognose
•  Bodengrundgutachten
• Hinweise zum Überflutungsnachweis

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen im Rathaus, 
Zimmer Nr. EG-05, Schulstraße 17, 63864 Glattbach, während der allgemeinen Dienstzeiten 
(Mo.-Mi. + Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr, Do. 08.00 bis 12.00 sowie 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an stefanie.sauer@glattbach.bayern.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post oder im Rahmen einer Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer-Nr. EG-05, Schulstraße 17, 63864 Glattbach, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Der Beschluss der Billigung und zur Veröffentlichung der Entwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit
ortsüblich bekannt gemacht.

 Glattbach, den 26.03.2025    

gez.
Kurt Baier, 1. Bürgermeister