6. Änderung Bebauungsplan „Auf der Weitzkaut“ sowie
5. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren

Bekanntmachung der Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB

Die Änderung des Bebauungsplans „Auf der Weitzkaut“ und Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen. Eine Umweltprüfung ist nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. 

Nachdem bereits die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) durchgeführt wurde, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.07.2024 die Entwürfe der 6. Bebauungsplan-Änderung „Auf der Weitzkaut“ sowie der
5. Flächennutzungsplan-Änderung jeweils in der Fassung vom 09.07.2024 gebilligt und beschlossen,
die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Fachbehörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Entwürfe der 6. Bebauungsplan-Änderung
„Auf der Weitzkaut“ sowie der 5. Flächennutzungsplan-Änderung jeweils in der Fassung vom
 09.07.2024 einschl. Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 09. September bis 11. Oktober 2024
nachfolgend zur Einsichtnahme veröffentlicht. 

Des Weiteren sind dort auch folgende Informationen einsehbar:

  • Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
    sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen im Rathaus, Zimmer Nr. EG-05, Schulstraße 17, 63864 Glattbach, während der allgemeinen Dienstzeiten 
(Mo.-Mi. + Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr, Do. 08.00 bis 12.00 sowie 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an stefanie.sauer@glattbach.bayern.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post oder im Rahmen einer Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer-Nr. EG-05, Schulstraße 17, 63864 Glattbach, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Der Beschluss der Billigung und zur Veröffentlichung der Entwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit
ortsüblich bekannt gemacht.

Glattbach, den 03.09.2024

gez. Kurt Baier, 1. Bürgermeister

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