Vereinszuschüsse 2024 - Fristverlängerung

Richtlinien der Gemeinde zur Förderung von Sport, Kultur, Partnerschaft, Jugend, Familie und Sozialem (Förderrichtlinien)

Nach den Förderrichtlinien ab 2010 erhalten Vereine neben der Grundförderung auch einen Zuschuss nach der Zahl der Mitglieder.
Hierzu ist es notwendig, dass diese Vereine nach dem Formblatt „Zuschussantrag für Vereine allgemein“ zum Stichtag 01.07. eines jeden Jahres die
Mitgliederzahlen melden.

Die Formblätter zu den Zuschussrichtlinien sind veröffentlicht unter www.glattbach.de/Formulare.n32.html Die Sportvereine und Musik- und Gesangvereine beantragen den Zuschuss mit einem eigenen Formblatt.

Es wird gebeten, die noch ausstehenden Formblätter spätestens bis zum 23.08.2024 an das Rathaus, E-Mail gemeindekasse@glattbach.bayern.de
zu übersenden. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Meldung, wird der Zuschuss ohne mitgliederbezogenen Anteil ausbezahlt.