Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Glattbach

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Glattbach am Donnerstag, den 01.08.2024, um 18.00 Uhr im Rathaus,
großer Sitzungssaal, ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Glattbach gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung.  

Tagesordnung:  

1.    Begrüßung der Anwesenden

2.    Beschlussfassung über den Antrag des Jagdpächters auf Verlängerung des Jagdpachtvertrages um eine weitere Pachtperiode

3.    Wünsche und Anträge der Jagdgenossen

Anmerkung:  

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.  

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.  

gez.  

Roland Hein
Jagdvorsteher