Informationen zur Umsetzung der Strompreisbremse
Die derzeit angespannte Lage auf dem Energiemarkt stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar.
Die Gemeindewerke Glattbach als Energieversorger möchte ihre Kunden hier über den aktuellen Stand zur Umsetzung der Strompreisbremse informieren.
Die Preisbremse sieht vor, dass die Entlastung ab Abschlag März, auch rückwirkend für Januar und Februar erfolgt.
Was heißt das für Sie als Kunden?
Der Abschlag für den Monat Februar, fällig am 15.03.2023, ist noch in voller Höhe zu leisten.
Ab Abschlag März, fällig am 15.04.2023, erfolgt die Umsetzung der Preisbremse. Hierbei werden die Entlastungsbeiträge
für die Monate Januar, Februar und März berücksichtigt.
Ab Abschlag April, fällig am 15.05.2023, erhalten Sie dann eine monatliche Entlastung auf Ihren Abschlag.
Unsere Kunden werden über die Abschlagsanpassung noch mit individuellem Anschreiben informiert!