Bekanntmachung über die Absicht, den Bebauungsplan „Himbeergrund“ zu ändern
(§ 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch – BauGB)
Der Gemeinderat hat am 09.02.2021 beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet „Himbeergrund“ vom 22.09.1978, zuletzt geändert am 23.12.2011, zu ändern.
Begründet wird die Überarbeitung des Bebauungsplans dahingehend, da es in letzter Zeit vermehrt zu Anträgen auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Himbeergrund“ gekommen ist. Der Bebauungsplan wird demnach immer mehr „aufgeweicht“ und die aktuelle Situation entspricht nicht mehr dem Ursprungsgedanken.
Der Umfang der Planänderung wird vom Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Planer noch beraten und festgelegt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planänderung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Entwurfs zur Bebauungsplanänderung wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Glattbach, den 10.02.2021
gez.
Kurt Baier, 1. Bürgermeister
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