Strom-Vertrieb

Formulare , Vertragsmuster

Erforderliche Anfrageformulare und Vertragsmuster für den Netzzugang. Weitere Formulare zum downloaden finden Sie u. a. auch unter Stromnetz-Netzzugang/Entgelte und unter Rathaus-Gemeindeverwaltung-Formulare!

 

Ergänzende Bedingungen Grundversorgung Stand: 02.2022

Allgemeine Stromlieferbedingungen City Produkt Stand: 02.2022

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsformular (zum ausdrucken)

 

Abwendungsvereinbarung Strom (unverbindliches Muster)

Grund-, Ersatzversorgung - Sonstiges

Feststellung des Grundversorgers nach § 36 EnWG für den Zeitraum 2022 bis 2024 im Netzgebiet der Gemeinde Glattbach

  

Grundversorger im Netzgebiet der Gemeinde Glattbach ist nach § 36 EnWG für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 die Gemeinde Glattbach – Elektrizitätswerk.

  

Bedingungen Grundversorgung

Grundversorgungsverordnung / StromGVV  (02.2022)

 

Preise für Grundversorgung

Die allgemeinen Preise und Bedingungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens der Gemeinde Glattbach (nachfolgend EVU genannt) für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen des EVU für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.

 

"Haushaltsverbraucher" im Sinne von §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für ein Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 

Strompreise ab 01.01.2023

Preisblatt zur Grundversorgung ab 01.01.2023

Anlage 1 für Kunden ohne Schwachlastregelung 

Anlage 1 für Kunden mit Schwachlastregelung

 

Preisblatt zur Ersatzversorgung ab 01.01.2023

Anlage 1 für Kunden ohne Schwachlastregelung 

Anlage 1 für Kunden mit Schwachlastregelung

 

Produktübersicht ab 01.01.2023 (CITY Tarife)

 

Strompreise ab 01.07.2022

Preisblatt zur Grundversorgung ab 01.07.2022

Anlage 1 für Kunden ohne Schwachlastregelung 

Anlage 1 für Kunden mit Schwachlastregelung

 

Produktübersicht ab 01.07.2022

 

Preisblatt Wärmepumpen ab 01.07.2022

 

Preise für 1/4 Stunden Leistungsmessung auf Anfrage

 

Strompreise ab 01.01.2022

Preisblatt zur Grundversorgung ab 01.01.2022

Anlage 1 für Kunden ohne Schwachlastregelung 

Anlage 1 für Kunden mit Schwachlastregelung

 

Produktübersicht ab 01.01.2022

 

Strompreise ab 01.04.2021

Preisblatt zur Grundversorgung ab 01.04.2021

Anlage 1 für Kunden ohne Schwachlastregelung 

Anlage 1 für Kunden mit Schwachlastregelung

 

Produktübersicht ab 01.04.2021

 

Preisblatt Wärmepumpen ab 01.04.2020

 

Stromkennzeichnung

Kennzeichnung der Stromlieferungen 2021

Kennzeichnung der Stromlieferungen 2020

 

 

Energiedienstleistungsgesetz

Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

 

Schlichtungsstelle Energie

Schlichtungsstelle Energie e.V. nach §111 b EnWG

Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass sich Verbraucher nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren beim EVU an eine Schlichtungsstelle wenden können.

 

Die Kontaktadresse ist:

 

a) Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichsstraße 133, 10117 Berlin

Telefon: 030/27572400, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Internet

b) Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn

Telefon: 030/22480-500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de, Internet  

Drucken