Bauamt

Bauamt

Planen & Bauen


Die Kerngebiete des öffentlichen Baurechts sind das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

 

Das Bauplanungsrecht ist im Baugesetzbuch -BauGB- (Bundesrecht) geregelt und befasst sich mit dem Recht der Ortsplanung durch die Gemeinden und der Zulässigkeit der Nutzung des Grundund Bodens.

 

Das Bauordnungsrecht, das auch Bauaufsichtsrecht genannt wird, ist in der Bayerischen Bauordnung -BayBO- (Landesrecht) geregelt und befasst sich mit den sicherheitsrechtlichen Anforderungen an baulichen Anlagen, dem           Bauaufsichtlichen Verfahren und den bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnissen.

                                       

Vereinfacht ausgedrückt regelt das Bauplanungsrecht „wo und was gebaut werden darf“ und das Bauordnungsrecht, „wie gebaut werden darf“.

Wappen Landkreis Aschaffenburg

Digitaler Bauantrag ab 01.07.2022 im Landratsamt Aschaffenburg

Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörde schreitet voran Weiterlesen

Drucken